abeMeda - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Andreas H. Becherer,
Erich-Ollenhauer-Str. 194, 65199 WIesbaden (nachfolgend kurz ABE)
und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung.
Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur verbindlich,
wenn ABE sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem
Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. ABE
widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des
Kunden.
2. Angebote und Vertragsschluss
a. Alle von ABE in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen
Medien und dergleichen angegebenen Preisangaben sind stets
unverbindlich und freibleibend.
b. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob
die bestellte Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen
und mit seiner bestehenden Infrastruktur bzw. Systemen und
Prozessen kompatibel sind.
c. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der
Kundenbestellung durch ABE zustande. Der Kunde verzichtet hierbei
auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss
wird der Kunde von ABE durch Auslieferung der bestellten Waren
informiert.
d. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich ABE
vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang
und den übermittelten Inhalt der Bestellung zu bestätigen. Eine
solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine
verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
e. Jegliche Software, die ABE dem Kunden zusendet, unterliegt den
Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzverträge. Diese
Lizenzbedingungen werden entweder zusammen mit der Software
ausgeliefert oder zusammen mit dieser elektronisch
übermittelt.
3. Widerrufsrecht
a. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des §13 BGB, steht diesem
bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht zu. Der
Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email)
oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit
Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser
Belehrung.
b. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die
elektronisch erbracht werden (z.B. Software zum Download). Der
Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren und
Lizenzschlüsseln, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind.
c. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Andreas H. Becherer, Erich-Ollenhauer-Str. 194, 65199
WIesbaden.
d. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.
e. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.
Anderenfalls trägt ABE die Kosten der Rücksendung. Versandkosten
werden von ABE grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart
erstattet (Standardpaket Deutsche Post AG). Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
4. Lieferung
a. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den
Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der
Produktbeschreibung von ABE ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben
oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom
Lieferer schriftlich bestätigt werden.
b. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung
üblicherweise innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss an die
vom Kunden angegebene Lieferadresse per Email oder per Post.
c. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB
zu untersuchen und eventuelle Mängel oder Abweichungen unverzüglich
anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer
Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der
Lieferung keine Mängelrüge bei ABE ein, gilt die Ware als
genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon
unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
a. ABE behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum
endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
b. Eine Weiterveräußerung oder sontige Weitergabe der
Software-Lizenzen, sowie die Veränderung der Software ist nicht
gestattet.
c. Eigentums- und Gefahrübergang im Hinblick auf die bestellten
Waren erfolgen zum Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte.
6. Zahlungsbedingungen
a. Preisangaben von ABE verstehen sich nach §19 EStG
(Kleinunternehmer) ohne Mehrwertsteuer.
b. Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich gegen
Vorauszahlung oder Verrechnungsscheck einer deutschen Bank, eine
Auslieferung gegen Rechnung nur ab einem Bestellwert von 100 Euro
und unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung.
Rechnungen von ABE sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig und
vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen.
c. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist
ABE berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr
in Höhe vom mindestens 7,50 Euro zu berechnen, es sei denn, der
Kunde weist nach, daß die tatsächlich entstandenen Kosten geringer
sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt.
d. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht
nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck
wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann ABE sämtliche
bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
7. Mängelhaftung
a. ABE gewährleistet, daß die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe
an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. daß sie sich für die
im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die
gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen,
die bei Waren der gleichen Art üblich ist.
b. Liegt ein Mangel der Ware vor und wird dieser Mangel vom Kunden
nicht genehmigt, kann der Kunde von ABE Nacherfüllung verlangen.
Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung
erfolgt durch Nachbesserung.
c. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen
Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation aller
Mängel. Er überlässt ABE im Mangelfall alle verfügbaren
Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen
seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich
und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch
telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen
erfolgen.
d. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich
gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen
endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung
angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.
Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B.
Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung,
Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer
Nachbesserung die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten
Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt,
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und
unerheblich ist.
e. Stellt sich heraus, daß ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde
oder wird ABE bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der
vertragsgegenständlichen Software, deren Veränderungen durch den
Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann
ABE den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
f. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige
berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12
Monaten ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz
a. ABE haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende
gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
b. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten von ABE ist auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
c. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ABE nicht.
d. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung
gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.
e. Zur vorsorglichen Verhinderung von Datenverlusten durch den
Gebrauch der Software verpflichtet sich der Kunde dazu, in
regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal pro Woche, eine
Datensicherung durchzuführen, und weiterhin sicherzustellen, daß
die gesicherten Daten im Ernstfall auch wirklich wiederherstellbar
sind.
9. Datenschutz
a. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie
Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt
der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten, soweit
dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Die
Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie des Teledienstdatengesetzes.
b. Zum Zwecke der Kreditprüfung ist ABE berechtigt, einen
Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie etwa der
Schufa vorzunehmen.
10. Sonstiges
a. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen ABE und dem Besteller sowie
auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der
UN-Kaufrechtskonvention ist ausgeschlossen (CISG).
b. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen bzw. eines
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle sind
beide Parteien verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die der
unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten
kommt. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
c. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als
ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden als vereinbart. ABE ist
jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers
zu führen.
d. Sofern wir oder Sie einzelne Rechte aus einem Vertrag im
Einzelfall nicht geltend machen, gilt dies nicht als Verzicht auf
solche Rechte.
e. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von
ABE in Wiesbaden.
Andreas H.
Becherer
Wiesbaden,
den 22. Februar 2008